Wie und wann entstand der Begriff „Schwarzmeerdeutsche“?
Seit ihrer Einwanderung in die Schwarzmeergebiete des Russischen Reiches Ende des 18. Jahrhunderts bezeichneten sich die deutschen Siedler als „südrussische Kolonisten“, was vor allem ihre ständische Verortung verriet. Vom russischen Staat wurden diese Siedler seit ihrer Ankunft in einen besonderen Stand erhoben:
„Als Kolonisten werden nur solche Ausländer anerkannt, die sich auf Kron-, Privat- oder auf als Eigentum erworbenen Ländereien als Landwirte oder als in der Landwirtschaft nötige Handwerker ansiedeln; keineswegs dürfen ihnen Ausländer zugezählt werden, die sich, einzeln oder mit Familie, zwecks Handel und Gewerbe oder zum Erwerb eines städtischen Standes niederlassen. Hinweis: Die Einladung von Ausländern zur Ansiedlung wurde 1819 endgültig eingestellt, doch wurde nachträglich zu verschiedenen Zeiten die Übersiedlung von Ausländern nach Russland genehmigt.“
(Aus dem „Gesetz über die Kolonien der Ausländer im Russischen Reich“, dem sogenannten „Kolonialkodex“, 1857).
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