Buchübergabe von Viktor Haffner an das Kulturzentrum BKDR

In der vergangenen Woche war Viktor Haffner, geboren 1954 in Temirtau, beim Kulturzentrum BKDR in Nürnberg zu Gast.

Anlässlich des Treffens übergab Haffner eine alte Bibel seiner Eltern Amalia Haffner, geboren 1919 im Gebiet Saratow in der Siedlung Dobrinka und Gottfried Haffner, geboren 1916 im Gebiet Saratow im Dorf Morgentau. Darüber hinaus erhielt das BKDR noch ein Gesangbuch. Dafür bedanken wir uns recht herzlich!

Objekte aus Nachlässen und vergleichbaren Beständen sind für unser Kulturzentrum von großer Bedeutung, da sie wertvolle Einblicke in das kulturelle Erbe der Deutschen aus dem postsowjetischen Raum geben. Durch ihre Sicherung, Digitalisierung und gegebenenfalls Ausstellung können wir dieses Erbe bewahren und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen. So leisten diese Zeugnisse einen wichtigen Beitrag dazu, Geschichte sichtbar und für kommende Generationen erfahrbar zu halten.

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Verfälschungen in den Rehabilitierungsverfahren der Chruschtschow-Ära

(Dokument des Monats)

Das Schicksal des letzten Pfarrers der St.-Paul-Kirche in Odessa, Karl Vogel (1896–1937), war typisch für die Zeit vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkrieges: Nach dem Abschluss des evangelisch-lutherischen Predigerseminars in Leningrad (1932) diente er eine Zeitlang als Seelsorger in Hoffnungstal und ab 1933 in Odessa. Nach fadenscheinigen Vorwürfen, eine Spionageverbindung zu einem ausländischen Konsulat zu unterhalten und eine organisierte konterrevolutionäre, faschistische Propaganda unter seinen Gemeindemitgliedern zu betreiben, wurde Pastor Vogel am 4. Juli 1937 verhaftet und nur wenige Monate später, am 27. Oktober, erschossen.

Seine archivierte Untersuchungsakte enthält u. a. einige sehr aussagekräftige Dokumente, die anschaulich zeigen, wie das KGB – selbstverständlich mit Billigung der Partei- und Staatsführung – ab Mitte der 1950er-Jahre systematisch die Todesumstände der nach dem Krieg rehabilitierten Personen verfälscht hat. Um das Ausmaß des Terrors vor allem in den 1930er-Jahren zu verschleiern, verfügte eine streng geheime KGB-Direktive vom 24. August 1955 [auf Russisch], dass der Todestag eines zum Erschießen Verurteilten auf ein beliebiges Datum zwischen Beginn der Inhaftierung und den folgenden zehn Jahren festzulegen sei und eine erfundene Todesursache anzugeben sei. Diese falschen Informationen wurden dann weitergegeben, wenn Familienangehörige die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragten. Erst 1963 wurde diese Praxis beendet; die davor erteilten falsifizierten Auskünfte blieben davon unberührt [KGB-Instruktion vom 21. Februar 1963 auf Russisch].

Untenstehend finden Sie eine dokumentarische Zusammenstellung aus der Untersuchungsakte Karl Vogels (siehe das PDF unten nach diesem Beitrag).

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