Ein Gesetz, das vor 35 Jahren viele Hoffnungen weckte
(Dokument des Monats)
Vor 35 Jahren, am 26. April 1991, verabschiedete der Kongress der Volksdeputierten der damaligen Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR) das Gesetz „Über die Rehabilitierung der repressierten Völker“. Dies geschah mitten in der leider nur kurz andauernden Phase des demokratischen Aufbruchs. Im Zuge der sogenannten Perestroika wurden ernsthafte Bemühungen unternommen, mit der stalinistischen Vergangenheit endgültig zu brechen und den unschuldigen Opfern staatlicher Willkür und Verfolgung Wiedergutmachung zu leisten.
Das Gesetz betraf mehrere ethnische Minderheiten, darunter Bürger deutscher, kalmückischer, balkarischer, tschetschenischer, inguschischer, karatschaischer, krimtatarischer, finnischer, koreanischer und türkisch-meschetischer Nationalität, die vornehmlich während des Zweiten Weltkriegs mehrheitlich oder vollständig aus ihren angestammten Siedlungsgebieten deportiert worden waren. Angehörige weiterer Völker erlebten eine partielle Verbannung, darunter Polen, Ukrainer, Esten, Letten, Litauer, Iraner, Griechen, Armenier, Bulgaren und Kurden.
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