Altbewährter Bolschewik Karl Rekst
Dokument des Monats
Die missliche Lage, in der sich die Sowjetbürger deutscher Herkunft ab 1941 befanden, führte in den folgenden Jahren zu verschiedenen, manchmal fast tragikomischen Aktionen der Betroffenen, um sich von dem Makel eines Deutschen – d. h. einer Person mit stark beschnittenen Rechten – zu befreien. Ein Beispiel dafür ist der Fall von Wladimir Koslow, der aufgrund des deutsch klingenden Nachnamens seines lettischen Adoptivvaters, Karl Rekst, in ein Arbeitslager zwangsmobilisiert und nach dem Krieg als Sondersiedler mit all den damit verbundenen Konsequenzen erfasst wurde.
Die langjährigen Bemühungen seiner und seines Adoptivvaters um die Anerkennung der russischen Volkszugehörigkeit blieben erfolglos ‒ wer einmal in die Mühlen der stalinistischen NKWD-Behörden geraten war, konnte sich später kaum davon retten, egal wie absurd die Situation auch erscheinen mochte. Erst nach Stalins Tod kam Bewegung in die Sache: Am 8. Februar 1954 stellte ein Offizier des Innenministeriums fest: „Unter Berücksichtigung, dass die nationale Zugehörigkeit von REKST-KOSLOW die einzige Grundlage war, ihn in das Register der Sondersiedler aufzunehmen […], schlage ich vor: Den Sondersiedler Wladimir Aleksandrowitsch Koslow als Person russischer Nationalität aus dem Register für Sondersiedler abzumelden.“
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