Zur Lage der Kirche in der UdSSR Ende 1932: ein zeitgenössisches Dokument

(Dokument des Monats)

Das Dokument des Monats Januar (2026) stammt aus dem Jahr 1932 und befasst sich mit der damaligen Lage der Kirche in der UdSSR – es ist an den Hauptverein der Gustav-Adolf-Stiftung in Deutschland adressiert. Der Verfasser Gustav Birth (1887–1937) zeichnete sich durch fundierte Kenntnisse der Kirchenpolitik des Sowjetstaates und ihrer Auswirkungen auf das Leben der Geistlichen sowie der einfachen Gläubigen aus.

 
Anfang des Berichts (ausführliches Dok. siehe unten) @ Evangelisches Zentralarchiv (EZA), Berlin.

In deutlichen Worten, ungeschminkt, berichtet er von der prekären Lage vor allem der Evangelisch-Lutherischen Kirche in der Ukraine, von gewaltsamen Schließungen der Gotteshäuser, vom Verbot jeglicher Kinder-, Frauen- und Jugendarbeit, von staatlichen Repressionen und Einschüchterungen, die dazu führten, dass die offiziell registrierten Gemeinden nur über wenige Dutzend Mitglieder verfügten. Aber auch die Russisch-Orthodoxe Kirche, schreibt der Verfasser weiter, befände sich in einem trostlosen Zustand. Er fragt sich ferner: „Ist die Gottlosigkeit die herrschende Geistigkeit im jetzigen Russland?“ Und beantwortet die Frage selbst wie folgt: „Sie ist es nicht, da das Ganze nur auf staatlichem Druck und Repression beruht. Das Volk ist durchaus religiös, und ein Mann markiert heute nur den Gottlosen, weil er muss.“ (siehe unten das gesamte Dokument als PDF). Sein Blick in die Zukunft ist pessimistisch; er fürchtet, dass „dem Kirchenwesen über kurz oder lang hier ein Ende bereitet“ werden könnte. Interessant sind auch seine Ansichten zur Spaltung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Russland in den 1920er-Jahren, die im Zusammenhang mit dem Namen des abtrünnigen Pastors Eduard Luft (1890–1938) in die Geschichte eingegangen ist. Neunzehn Gemeinden, vollständig oder nur zum Teil, leisteten ihm Gefolgschaft. Sowjetische Behörden unterstützten solche separatistischen Bewegungen eine Zeitlang, um die organisierte Ev.-Luth. Kirche in der UdSSR zu schwächen.

Allerdings wurde Eduard Luft Anfang der 1930er-Jahre in der sowjetischen Presse stark kritisiert. Dieser Stimmungsumschwung geschah laut Verfasser deshalb, weil „die Erwartungen, die gewisse Behörden hegten, Luft und seine Gesinnungsgenossen als vernichtenden Keil benutzen zu können […], sich nicht erfüllt haben“ (nur deshalb hätten sie die Luft-Bund-Konsorten auf das Energischste unterstützt). Ferner heißt es im Dokument: „Auch Luft scheint die Hoffnung, ein zweiter Luther zu werden, aufgegeben zu haben und hat sein Augenmerk auf ein ganz anderes Gebiet verlegt. Das Haupt der berühmten ,Freien Kirche‘ ist Fuhrmann geworden …“

Gustav Birth als Student, um 1912 @ Estnisches Nationalarchiv, Tartu.

Wer war denn eigentlich Gustav Birth, der im stalinschen Sowjetstaat für dieses Schriftstück eine hohe Freiheitsstrafe riskiert hatte, wäre dieses Dokument in die Hände der kommunistischen Behörden gelangt. Es handelte sich hierbei um einen der wenigen amtierenden ev.-luth. Pfarrer des Sowjetlandes der 1930er-Jahre. G. Birth war ein „Kolonistensohn“ und stammte aus den sog. „Planer-Kolonien“ bei Mariupol. Er studierte Theologie in Dorpat, 1918 ordiniert, diente Birth als Pfarrer des Kirchspiels Friedenfeld (zur Sowjetzeit Gebiet Saporoschje/Dnepropetrowsk) und von 1928 bis 1934 in Charkow. Er wurde schließlich auch Propst des Kirchenbezirks Nordukraine. Laut Bischof Arthur Malmgren war Propst Gustav Birth die einzig passende Kandidatur auf die Nachfolge der Leitung der gesamten Evangelisch-Lutherischen Kirche in der Sowjetunion. […] Der politischen Behörde GPU (Geheimpolizei) war Gustav Birth lange Zeit ein Dorn im Auge; seine erste Verhaftung fand bereits 1929 statt. Die Anklage wurde damals fallengelassen. Unter dem Vorwand, antisowjetische Propaganda und Spionage zugunsten Deutschlands betrieben zu haben, kam es am 15. Januar 1934 in Charkow zu einer zweiten Festnahme. Nach einer schnellen Scheinuntersuchung stand das Urteil am 23. Februar fest: „Zehn Jahre Straflager“, die Birth im Weißmeer-Ostsee-Straflager des Archipel Gulag in der autonomen Republik Karelien verbüßte. Auch dort ließ man ihn nicht in Ruhe und leitete am 18. November 1937 gegen ihn einen neuen, kurzen Prozess ein, der ein Erschießungsurteil zur Folge hatte – es wurde am 3. Dezember 1937 vollstreckt. Seine Ehefrau Elsa Eva Birth, geb. Buchholz, wurde 1939 mit zwei Kindern (Ilse und Ernst) nach Nordkasachstan verbannt. Ihr ältester Sohn, Wolfgang Birth, hatte sich ab 1930 wegen Studiums in Deutschland aufgehalten und konnte deshalb der Verbannung entgehen.

Nachfolgend können Sie das vollständige Dokument über die Lage des Kirchenwesens in der UdSSR um 1932 als PDF herunterladen (Quelle: Evangelisches Zentralarchiv, EZA, Berlin):