Ein Gesetz, das vor 35 Jahren viele Hoffnungen weckte
(Dokument des Monats)
Vor 35 Jahren, am 26. April 1991, verabschiedete der Kongress der Volksdeputierten der damaligen Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR) das Gesetz „Über die Rehabilitierung der repressierten Völker“. Dies geschah mitten in der leider nur kurz andauernden Phase des demokratischen Aufbruchs. Im Zuge der sogenannten Perestroika wurden ernsthafte Bemühungen unternommen, mit der stalinistischen Vergangenheit endgültig zu brechen und den unschuldigen Opfern staatlicher Willkür und Verfolgung Wiedergutmachung zu leisten.
Das Gesetz betraf mehrere ethnische Minderheiten, darunter Bürger deutscher, kalmückischer, balkarischer, tschetschenischer, inguschischer, karatschaischer, krimtatarischer, finnischer, koreanischer und türkisch-meschetischer Nationalität, die vornehmlich während des Zweiten Weltkriegs mehrheitlich oder vollständig aus ihren angestammten Siedlungsgebieten deportiert worden waren. Angehörige weiterer Völker erlebten eine partielle Verbannung, darunter Polen, Ukrainer, Esten, Letten, Litauer, Iraner, Griechen, Armenier, Bulgaren und Kurden.
Mit diesem Gesetz erklärte das höchste russische Staatsgremium alle Maßnahmen des früheren kommunistischen Regimes, die durch eine „Politik der Verleumdung und des Genozids auf staatlicher Ebene“ gegenüber den genannten Minderheiten gekennzeichnet waren, für ungesetzlich und verbrecherisch. Den betroffenen Völkern sowie einzelnen Bürgern wurde verbindlich „die Anerkennung und Realisierung ihrer Rechte … auf die Wiederherstellung der vor ihrer Abschaffung entstandenen national-staatlichen Gebilde sowie auf den Ersatz des vom Staat zugefügten Schadens“ zugesichert.
Allerdings wies das Gesetz eine große Lücke auf: Die Frage nach den Verantwortlichen für dieses Menschheitsverbrechen, das unter den deportierten Völkern Hunderttausende Todesopfer forderte, wurde vollständig ausgeklammert. Die verantwortlichen Organisationen, etwa die kommunistische Partei, das NKWD oder die Hauptverwaltung der Lager (GULag), wurden nicht als verbrecherisch eingestuft. Über Zehntausende von (Mit-)Tätern und Mitläufern, die Deportationen, Lagerunterbringung und Sondersiedlungen organisiert hatten, wird bis heute kaum gesprochen, ganz zu schweigen von ihrer strafrechtlichen Verantwortung.
Der Zugang zu den Täter- und inzwischen auch zu den Opferakten ist in den einschlägigen staatlichen Archiven Russlands nur besonders systemkonformen Forscherinnen und Forschern möglich. Für die ehemaligen deutschen Sowjetbürger währte der „Freiheitsgeist“ einer ehrlichen Auseinandersetzung mit den dunklen Seiten der sowjetrussischen Geschichte nicht lange. Schon am 8. Januar 1992 ließ sich der russische Präsident Boris Jelzin bei einem Treffen mit Einwohnern des Gebiets Saratow, die eine Wiedererrichtung der Wolgarepublik mit großer Mehrheit ablehnten, zu einer geradezu hasserfüllten Äußerung über seine deutschen Landsleute hinreißen (siehe folgenden Link, S. 28). Er versprach den protestierenden Anwesenden, die Wiederherstellung der Wolgadeutschen Republik zu blockieren – und das vor dem Hintergrund des von ihm wenige Monate zuvor persönlich unterzeichneten Gesetzes „Über die Rehabilitierung der repressierten Völker“. Der heutige Präsident Wladimir Putin beließ es nicht bei Worten, sondern erließ hierzu am 31. Januar 2016 einen gesonderten Ukas, der die Wiederherstellung deutscher territorialer Autonomie ausschließt. Im gegenwärtigen Russland ist es inzwischen zur Normalität geworden, dass ein Erlass das genaue Gegenteil dessen verkünden kann, was in einem weiterhin gültigen Rechtsakt festgeschrieben ist. Von dem vielversprechenden Geist und der Wirkung des Gesetzes, das 1991 so feierlich verkündet und später mehrfach novelliert wurde, ist kaum etwas übrig geblieben.
Gesetzestext von 1991, Vollständiges Dokument als PDF:
(Deutsche Fassung aus: Informationsdienst „Deutsche in der Sowjetunion“, Göttingen, 4/1991, S. 34-36)
