Bizarrer Beschluss über das Erlernen der deutschen Sprache in der wolgadeutschen Republik (1941)

(Dokument des Monats)

… Die Kaderabteilung ist verpflichtet, den Fortschritt des Deutschunterrichts für Parteimitglieder und sowjetische Funktionäre systematisch zu überwachen und künftig zu verhindern, dass der Unterricht ausfällt … [ein Auszug, den ausführlichen Text lese weiter unten]

Aus historischer Perspektive mutet der uns vorliegende Beschluss beinahe surreal an: Ein wolgadeutscher Parteifunktionär fordert im April 1941 Mitarbeiter des Partei- und Sowjetapparats mit Nachdruck auf, die deutsche Sprache zu erlernen. Andernfalls drohen den Verweigerern Abmahnungen und weitere Konsequenzen. Der Beschluss wurde nur wenige Monate vor dem Kriegsausbruch und dem daraus resultierenden berüchtigten Deportationserlass vom 28.08.1941 gefasst, der die gesamte sowjetdeutsche Bevölkerung pauschal zu Kriminellen und quasi zu Staatsfeinden erklärte, sie in der Folge ihrer Muttersprache beraubte sowie ihre Kultur absichtlich und systematisch zerstörte.

Doch in Friedenszeiten hatten die Wolgadeutschen noch zur „brüderlichen Familie der Sowjetvölker“ gehört, und somit bezog sich die vom ZK der WKP(Bolschewiki) am 6. September 1940 verabschiedete Verordnung „Über das Erlernen der Sprache der jeweiligen Unionsrepublik bzw. autonomen Republik durch die Partei- und Staatsbediensteten in den Unions- und autonomen Republiken“ auch auf ihr kleines Staatsgebilde. Diese Verordnung stellte eine von vielen ähnlichen Verfügungen der stalinistischen Führung dar, die letztlich nur den Eindruck erwecken sollte, sie würde die nationalen Interessen aller Völker der UdSSR berücksichtigen.

Diese These wird durch die Erörterungen dieser Angelegenheit in den Sitzungen des Gebietskomitees der WKP(B) in Engels am 13. September und 13. Dezember 1940 sowie am 24. März 1941 deutlich belegt: Wiederholt wurde in den Sitzungen festgestellt, dass die oben erwähnte ZK-Verordnung aus Moskau bisher „in völlig unbefriedigender Weise“ erfüllt worden sei.

Aber wer war eigentlich Theodor Trautwein, jener Parteifunktionär, der den Beschluss vom April 1941 im Kanton Krasnojar so selbstverständlich verkündete? Er wurde 1905 in Kysyl-Arwat in Turkmenien geboren. Sein Vater, ebenfalls Theodor, von Beruf Schlosser, war zuvor – laut den biografischen Angaben des Sohnes – wegen „revolutionärer Tätigkeit“ im zaristischen Russland in diese Gegend verbannt worden. Theodor Trautwein junior absolvierte drei Klassen einer Volksschule in Taschkent und übersiedelte daraufhin mit seiner Mutter in deren Heimat an der Wolga, nach Marxstadt (ehemals Katharinenstadt).

Ab 1930 war er Mitglied der bolschewistischen Partei WKP(B). Bis 1938 wechselte Trautwein insgesamt dreizehnmal (!) die Arbeitsstelle, was für einen Parteifunktionär unteren bis mittleren Ranges jener Zeit beinahe typisch war. In seinem Personalbogen gab er unter Punkt 23 in der Zeile „Sprachenkenntnisse der Völker der UdSSR“ ganz selbstverständlich Russisch und Deutsch an. Im Juni 1938 wurde er zum 2. Sekretär des Krasnojarsker Kantonkomitees der WKP(B) ernannt, im April 1940 übertrug man ihm die Verantwortung für Personalfragen.

Th. Trautwein in der Haft (Tscheljabinks 1942), Foto: Staatsarchiv Gebiet Tscheljabinks.

Er führte eine glückliche Ehe; sein sechstes Kind wurde im Juli 1941, also unmittelbar nach Kriegsausbruch, geboren. Noch am 20. August 1941 empfahl das Büro des Gebietsparteikomitees der wolgadeutschen Republik Theodor Trautwein für politische Arbeit in der Roten Armee. Nur zehn Tage später brach seine Karriere wie ein Kartenhaus zusammen. Es folgten die sofortige Abberufung von seiner bisherigen Position, der Verlust fast aller Bürgerrechte und die Deportation nach Nordkasachstan. Anfang 1942 wurde er zur Zwangsarbeit in das berüchtigte Lager Tscheljabmetallurgstroi (TschMS) des NKWD eingezogen, zum Bau eines Hüttenkombinats in der Nähe von Tscheljabinsk.

Bald darauf konstruierte die Staatssicherheit, die sogenannte „operativ-tschekistische Abteilung“ des Lagers, zwei Musterstrafprozesse mit dem Ziel, die Zwangsarbeiter einzuschüchtern und die vermeintlichen antisowjetischen und spionagebezogenen Aktivitäten der Wolgadeutschen zu beweisen. Dabei wurden 51 Deutsche, vornehmlich aus dem Kanton Krasnojar, verurteilt, darunter der ehemalige 1. Parteisekretär des Kantonkomitees Jakob Müller, der 2. Parteisekretär Theodor Trautwein, der Vorsitzende des Exekutivkomitees Wladimir Hartmann sowie weitere Partei- und Sowjetfunktionäre des Kantons. Die meisten der dabei Verurteilten wurden erschossen, darunter auch Th. Trautwein am 26. Februar 1943. Sein Lebenslauf spiegelt in bezeichnender Weise die krassen und folgenschweren Wandlungen der sowjetischen Nationalitätenpolitik im Hinblick auf die deutschen Sowjetbürger wider.

Folgende Dateien zu diesem Thema können Sie als PDF herunterladen:

  1. Auszug aus dem Beschluss, Transkript in russ. Sprache
  2. Auszug aus dem Beschluss, Übersetzung ins Deutsche
  3. Auszugskopie des Beschlusses wie folgt (zum Skalieren auf das Bild klicken!):