Anklageschrift gegen deutsche Dissidenten in Nowosibirsk (1982)
(Dokument des Monats)
Russlanddeutsche Intellektuelle aus Geistes-, Sozial-, Natur-, Medizin- und technischen Wissenschaften begannen ab Ende der Siebzigerjahre, sich verstärkt für die Belange ihrer eigenen Minderheit in der Sowjetunion einzusetzen. Weit über die Grenzen des Landes hinaus wurden die bürgerrechtlichen Aktivitäten einer Dissidentengruppe aus dem Umfeld des Akademikerzentrums im sibirischen Nowosibirsk bekannt. Am 10. Februar 1983 erklärte das Nowosibirsker Gebietsgericht Konstantin Asmus, Viktor Axt, Wjatscheslaw Maier und Christian Ramchen (Reimchen) für schuldig, ein Buch über die Geschichte und Gegenwart der Deutschen in der UdSSR mit „vorsätzlich unwahren Aussagen“ geschrieben und unter ihren Landsleuten verbreitet zu haben. Ferner hätten sie den Versuch unternommen, zahlreiche „verleumderische“ Petitionen an verschiedene Institutionen der Sowjetunion zu entsenden. Besonders erbost zeigten sich die Richter über den „Offenen Brief an die Wissenschaftler der Sowjetunion. Gewidemt der Wiedergeburt der deutschen Nation in der UdSSR“.



Bild: (V. l. n. r.) Konstantin Asmus, Viktor Axt und Wjatscheslaw Maier.
Asmus und Axt waren Mitarbeiter an Instituten der Akademie der Wissenschaft, Maier studierte Soziologe und führte zahlreiche Befragungen durch, Reimchen war Abteilungsleiter eines Forschungsinstituts. Für ihre Aktivitäten wurden sie zu zweieinhalb Jahren Zwangsarbeit ohne Überführung ins Straflager verurteilt.
Untenstehend finden Sie die Anklageschrift vom 31. Dezember 1982, die noch einmal die ganze Absurdität und Verlogenheit des sowjetischen Gesellschaftssystems, der damals offiziell propagierten Gleichberechtigung und Völkerfreundschaft vor Augen führt (siehe weiter unten das PDF zum Download).

Maier geriet zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal unter die Räder der Sowjetjustiz: Am 9. Dezember 1985 verurteilte ihn das Gebietsgericht Nowosibirsk zu zweieinhalb Jahren Haft in einem Straflager, weil er „systematisch […] vorsätzlich falsche Behauptungen über die Lage, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Deutschen in der UdSSR verbreitete, welche die sowjetische Staats- und Gesellschaftsordnung verleumden.“ Sein „Hauptverbrechen“ bestand darin, dass er anhand von Publikationen, die vor 1941 erschienen waren, den historischen Werdegang der deutschen Minderheit zur Zaren- und in der Zwischenkriegszeit nachgezeichnet hatte. Aus seinen Schriften und Werken ging die ungleiche Behandlung und prekäre Lage der deutschen Minderheit deutlich genug hervor, um in den Augen der Staatssicherheit und der Staatsanwaltschaft einen handfesten strafrechtlichen Tatbestand darzustellen. Aufgrund eines Amnestieerlasses des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR wurde Wjatscheslaw Maier am 18. März 1987 vorzeitig aus der Haft entlassen und reiste kurz darauf in die Bundesrepublik Deutschland aus. Das Oberste Gericht der RSFSR hat ihn am 22. Mai 1991 offiziell rehabilitiert.
DIE ANKLAGESCHRIFT (Übersetzt aus dem Russischen)