Deutsches Generalkonsulat in Charkow zur Lage in der Ukrainischen Unionsrepublik …

Dokument des Monats: Aus dem Jahresbericht des Deutschen Generalkonsulats in Charkow, 1935

S. 1 des Berichts (weitere Auszüge s. unten)

Mit dem „Dokument des Monats“ März präsentieren wir Auszüge aus dem politischen Jahresbericht des Deutschen Generalkonsulats in Charkow zur Lage in der Ukrainischen Unionsrepublik, erstellt am 6. Dezember 1935. Charkow war bis Juni 1934 die Hauptstadt der Ukraine, und das Generalkonsulat verfügte entsprechend über eine erfahrene und fachkundige Personalbesetzung. Weitere deutsche Konsulate in dieser Republik gab es in Kiew und Odessa.

Ungeachtet der fast dreijährigen NS-Herrschaft in Deutschland zeichnet sich der Bericht durch eine ideologische Zurückhaltung und abgewogene Sachlichkeit aus, ausgenommen der Stellen, die sich mit der deutschen Minderheit in der Ukraine befassen. Das Auswärtige Amt blieb von der NS-Partei in der ersten Zeit offenbar weitgehend verschont, weil das NS-Regime eine Zeitlang auf den Rat der erfahrenen Diplomaten angewiesen war.

Viele Betrachtungen und Schlussfolgerungen in diesem Bericht erlauben einen fundierten Einblick in die inneren Verhältnisse in der Ukrainischen Sowjetrepublik. Der zentralen sowjetischen Staats- und Parteiführung sei es – unter anderem mithilfe der organisierten Hungerkatastrophe der Jahre 1932-1933 – weitgehend gelungen, zwei wichtige Gefahren für ihre Machtstellung zu unterbinden; sie brachen den Widerstand der Bauern und unterdrückten die ukrainische nationale Bewegung. Die Moskauer Machthaber konnten sich dabei auf eine breite Schicht der gefügigen Anhänger der neuen sozialistischen Ordnung sowohl auf dem Lande als auch (und vor allem) in der Stadt stützen.

Viele zeitgenössische Betrachtungen, die in dieser Analyse hervorgehoben werden, muten sehr aktuell an, wie bspw. der Hinweis auf die „Gerüchte über eine Verkleinerung der Ukrainischen Republik und über eine Loslösung der drei östlichen Gebiete Charkow, Dnepropetrowsk und Donez [Donezk]“1 (S. 5) oder die Feststellung, dass nicht alle „Teile des ukrainischen Volkes … von Anfang an … der Ukrainischen Republik zugesprochen sind“ (S. 6). Ein weiterer politisch interessanter Aspekt kommt darin zur Sprache: Das Sowjetregime würde versuchen, die nationalen Bestrebungen der Ukrainer durch den Verweis auf die „angeblich gefährdeten Rechte der russischen Minderheit“ niederzuhalten (S. 12). 

Die Lage der deutschen Bevölkerung in der Ukraine beschreiben die Verfasser zum einen als ein ständiges „Zurückdrängen“ der deutschen Sprache im behördlichen und schulischen Bereich. Durch eine vollständige Kollektivierung und Verfolgung der „früher führenden Reste“, d. h. der wohlhabenden Bauern, sei die Minderheit „nicht nur wirtschaftlich, sondern auch kulturell in allen Teilen des täglichen Lebens dem kommunistischen Einfluss ausgesetzt.“ Ferner verfolge man die Politik der Unterbindung jeglicher Kontakte ins Ausland, einschließlich des Erhalts von ausländischen Hilfssendungen, sowie der Zerstörung des kirchlichen Lebens (S. 12-13).

Insgesamt bietet das Urteil reichsdeutscher Diplomaten interessante Einblicke vor allem in die Entwicklung der Innen-, aber auch der außenpolitischen Beziehungen dieser zweitwichtigsten Teilrepublik der UdSSR am Vorabend des Zweiten Weltkrieges. 

März 2023

Quelle: Politisches Archiv des Auswärtigen Amts (PAAA), Botschaft Moskau, Generalkonsulat Charkow


[1] Nach der administrativ-territorialen Gliederung der damaligen Zeit umfassten diese drei Verwaltungseinheiten das Areal der heutigen Verwaltungsgebiete Dnepropetrowsk, Saporoshje, Donezk, Lugansk, Charkow und größere Teile der Gebiete Poltawa, Cherson und Nikolajew.

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