Statistik des Monats „Dezember 2024“
Nachdem wir im vergangenen Monat die „Qualität von interethnischen Freundschaften 2020 (nach Migrationshintergrund)“ vorgestellt haben, möchten wir Ihnen in diesem Monat die „Prädisposition für Diskriminierung und Fremdheitszuschreibung 2020 (nach Migrationshintergrund)“ erörtern.
Für den Kontext einer möglichen Diskriminierung von (Spät-)Aussiedlern ist (auch) auf die Medienberichterstattung über die Gruppe zu verweisen (Klimeniouk 2018; Schmalz 2019). So haben Studien darauf hingewiesen, dass sie mit dem Anstieg der Einwanderungszahlen Mitte der 1990er Jahre in den Medien vor allem im Zusammenhang mit Kriminalität und Integrationsproblemen thematisiert worden seien (Klimeniouk 2018). Auch seien ihnen im Vorfeld der Bundestagswahl 2017 medial vielfach AfD-Sympathien unterstellt worden (Klimeniouk 2018; Schmalz 2019: 452).
Im SVR-Integrationsbarometer wird zunächst nicht Diskriminierung selbst, sondern eher die Voraussetzung für eine mögliche Benachteiligung über die Frage erhoben, ob man der Ansicht sei, der eigene Migrationshintergrund sei über das Aussehen erkennbar. Mit 46 Prozent meinen weniger (Spät-)Aussiedler, dass sie optisch als Zugewanderte identifiziert werden können, als dies auf andere Befragte mit Zuwanderungserfahrung zutrifft (67 %) (Abb. 6.4).
Dabei unterscheiden sich (Spät-)Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion bei dieser Frage stark von Personen aus anderen Geburtsländern. Während lediglich ein Viertel der Zugewanderten mit (Spät-)Aussiedlerstatus und einem Geburtsland außerhalb des Gebiets der ehemaligen Sowjetunion glaubt, die eigene Herkunft könne am Aussehen erkannt werden, glauben dies 56 Prozent der postsowjetischen Befragten. Dieser Wert liegt zwar noch immer gut zehn Prozentpunkte unter dem der Gruppe der anderen Zugewanderten; dennoch wird ersichtlich, dass postsowjetische (Spät-)Aussiedler sich offenbar viel häufiger auf Basis vermeintlicher phänotypischer Differenz ,migrantisiert‘ sehen als (Spät-)Aussiedler anderer Herkunft. Diese Unterscheidbarkeit scheint allerdings nach einer gewissen Aufenthaltsdauer zumindest in der Wahrnehmung in den Hintergrund zu treten. Zwar steigt der Anteil derjenigen, die diese Frage bejahen, zunächst an und ist in der (Spät-)Aussiedlerbevölkerung mit einem Aufenthalt zwischen 16 und 20 Jahren mit gut drei Vierteln am höchsten, danach sinkt er jedoch deutlich. Befragte mit (Spät-)Aussiedlerstatus, die bereits seit mehr als 35 Jahren in Deutschland leben, glauben nur noch zu 13 Prozent, man könne ihre Herkunft am Aussehen erkennen.
Neben dem Aspekt einer möglichen Prädisposition für Diskriminierung aufgrund bestimmter äußerlich erkennbarer Merkmale (z. B. Namen, Aussehen oder Akzent) stellt sich die Frage, was genau unter Diskriminierung verstanden werden kann bzw. wo sie beginnt. In diesem Zusammenhang wird in der öffentlichen Diskussion unter anderem thematisiert, inwieweit die Frage nach der „ursprünglichen Herkunft“ von Menschen, denen aufgrund ihres Aussehens, ihrer Sprache oder ihres Namens eine Migrationsgeschichte zugeschrieben wird, als Diskriminierung betrachtet werden muss. Den Daten des SVR Integrationsbarometers zufolge nimmt jedoch nur eine Minderheit – 7 Prozent der (Spät-)Aussiedlern und 10 Prozent der Personen mit Migrationserfahrung – diese Frage als störend wahr.
Die ist lediglich ein Teilaspekt der vorliegenden Studie, aus der viele weitere interessante Dinge hervorgehen. Zur gesamten Studie gelangen Sie HIER oder HIER.
Darüber hinaus haben wir vom BKDR mit beiden Wissenschaftlern im Rahmen unserer Bildungsreihe „Akademische Viertelstunde“ jeweils einen Videobeitrag angefertigt. Die Videos finden Sie auf unserem YouTube-Kanal unter (Beitrag von Johannes Graf):
bzw. hier (Beitrag von Dr. Nils Friedrichs):