Statistik des Monats „Dezember“

Nachdem wir im vergangenen Monat die Armutsgefährdungsquoten der Bevölkerung 2019 vorgestellt hatten, widmen wir uns in diesem Monat einem neuen Themenkomplex, nämlich der „Verteilung der Wohnorte von (Spät-)Aussiedlern 2019.“

Bei der Verteilung der Wohnorte von (Spät­-)Aussiedlern zeigen sich deutliche Konzentrationen auf einige Gebiete. Etwa 90 Prozent der gesamten Gruppe haben ihren Wohnsitz in den sechs großen westdeutschen Flächenländern. Dieser Umstand gilt unabhängig davon, ob Aussiedler oder Spätaussiedler betrachtet werden und auch unabhängig vom Geburtsland der Personen. Der geringe Anteil der ostdeutschen Bundesländer von insgesamt lediglich 3 Prozent (ohne Berlin) begründet sich zwar teilweise dadurch, dass dorthin erst seit der Wiedervereinigung eine Zuwanderung von (Spät-­)Aussiedlern nach dem Bundesvertriebenen­ und Flüchtlingsgesetz (BVFG) erfolgen konnte. Allerdings ist ein großer Anteil der Personen nach 1990 in das vereinigte Deutschland zugezogen. Der Anteil der ostdeutschen Bundesländer ohne Berlin nach dem Königsteiner Schlüssel, der für die Erstverteilung der (Spät-)Aussiedler herangezogen wird, betrug im Jahr 2019 beispielsweise 15 Prozent (GWK o. J.). In Kombination mit dem von 1989 bis 2009 gültigen „Wohnortzuweisungsgesetz“ ist daher von einem hohen Anteil an Fortzügen aus Ostdeutschland nach Abschluss der Verteilungsmaßnahmen bzw. dem Auslaufen der Wohnortzuweisung auszugehen.

Die Verteilung der (Spät-)Aussiedler auf die einzelnen Bundesländer unterscheidet sich jedoch sehr stark nach den Geburtsländern. Während in Nordrhein-Westfalen knapp die Hälfte aller in Deutschland ansässigen (Spät-)Aussiedler aus Polen wohnt (47 %), sind es bei Personen aus Rumänien lediglich 10 Prozent. Letztere wohnen vor allem in Bayern (44 %) und Baden-Württemberg (33 %). Personen aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion verteilen sich in etwa nach den Verhältnissen der Gesamtgruppe der (Spät-)Aussiedler, wobei Personen aus der Russischen Föderation in Nordrhein-Westfalen einen leicht höheren Anteil aufweisen (28 %) als Personen aus Kasachstan (25 %), für die dieses Bundesland jedoch ebenfalls an erster Stelle steht. Gleichzeitig weisen Letztere wiederum in Baden-Württemberg und Bayern leicht höhere Anteile auf.

Dies ist nur ein Teilaspekt der vorliegenden Abbildung, aus der viele weitere Dinge hervorgehen. Die gesamte Studie finden Sie HIER oder HIER!

Darüber hinaus haben wir vom BKDR mit beiden Wissenschaftlern im Rahmen unserer Bildungsreihe „Akademische Viertelstunde“ jeweils einen Videobeitrag angefertigt. Die Videos finden Sie auf unserem YouTube-Kanal unter (Beitrag von Johannes Graf):

bzw. hier (Beitrag von Dr. Nils Friedrichs):