Statistik des Monats „Januar 2025“

Nachdem wir im vergangenen Monat die „Prädisposition für Diskriminierung und Fremdheitszuschreibung 2020 (nach Migrationshintergrund)“ erörtert haben, möchten wir Ihnen in diesem Monat die „Diskriminierung aufgrund der Religion und der Herkunft 2020 (nach Migrationshintergrund)“ präsentieren.

Diskriminierungserfahrungen selbst erhebt das SVR-Integrationsbarometer über zwei Fragen: Zum einen wird gefragt, inwieweit man der eigenen Wahrnehmung nach in den vergangenen fünf Jahren aufgrund der Religion benachteiligt worden ist, zum anderen inwieweit eine solche Benachteiligung aufgrund der Herkunft wahrgenommen wurde (Abb. 6.5).

(Spät-)Aussiedler nehmen quantitativ betrachtet kaum Diskriminierung wahr – dies gilt für Diskriminierungserfahrungen aufgrund der Religion noch stärker als für solche aufgrund der Herkunft. Für Erstere geben lediglich 3 Prozent der (Spät-)Aussiedler an, in den letzten fünf Jahren benachteiligt worden zu sein („sehr stark“ bzw. „eher stark“), wohingegen dies auf 12 Prozent der Zugewanderten mit einem anderen Migrationshintergrund zutrifft. Dieser Unterschied lässt sich im Wesentlichen darauf zurückführen, dass sich in der Gruppe mit Migrationserfahrung vergleichsweise viele Muslime befinden, die insgesamt stark von negativen Einstellungen bis hin zu Ausgrenzung betroffen sind, wie zahlreiche Studien nachweisen (Foroutan 2019: 184; SVR-Forschungsbereich 2018a: 13; Zick 2021: 192; Zick/ Berghan/Mokros 2019: 83).

Diskriminierungserfahrungen aufgrund der Herkunft sind insgesamt – vor allem aber bei den (Spät-)Aussiedlern – etwas stärker verbreitet als solche aufgrund der Religion. Zu gut 6 Prozent berichten Personen mit (Spät-)Aussiedlerstatus von Benachteiligungen, wohingegen Menschen mit anderer Zuwanderungsgeschichte dies mit etwa 13 Prozent etwa doppelt so häufig tun. Innerhalb der Gruppe der (Spät-)Aussiedler berichten mit 9 Prozent aber fast nur solche mit postsowjetischer Herkunft von Diskriminierung, bei Personen aus anderen Herkunftsländern ist es nur ein Prozent. Der Unterschied von acht Prozentpunkten ist beträchtlich und statistisch signifikant.

Die ist lediglich ein Teilaspekt der vorliegenden Studie, aus der viele weitere interessante Dinge hervorgehen. Zur gesamten Studie gelangen Sie HIER oder HIER.

Darüber hinaus haben wir vom BKDR mit beiden Wissenschaftlern im Rahmen unserer Bildungsreihe „Akademische Viertelstunde“ jeweils einen Videobeitrag angefertigt. Die Videos finden Sie auf unserem YouTube-Kanal unter (Beitrag von Johannes Graf):

bzw. hier (Beitrag von Dr. Nils Friedrichs):