Fachtagung „Schwarzmeerdeutsche: Kultur, Geschichte, Gegenwart“

Unter diesem Titel fand in der Bildungs- und Begegnungsstätte „Der Heiligenhof“ in Bad Kissingen eine deutschlandweite Fachtagung vom 17. bis 19. Oktober 2025 statt, die vom Bayerischen Kulturzentrums der Deutschen aus Russland (BKDR, Nürnberg) konzipiert und mitorganisiert wurde.

Die Fachtagung mit zahlreichen bedeutsamen und interessanten Vorträgen fand großen Anklang.

Die Bildungs- und Begegnungsstätte „der Heiligenhof“ wird von der Stiftung Sudetendeutsches Sozial- und Bildungswerk getragen. Die kulturellen Beiträge wurden durch das Kulturzentrum BKDR gefördert. Die Wanderausstellung der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland (LmDR) bildete den begleitenden Rahmen.

„Im vergangenen Jahr widmeten wir uns den Wolgadeutschen, heuer stehen die Schwarzmeerdeutschen im Mittelpunkt“, erklärte Waldemar Eisenbraun, Geschäftsleiter des BKDR.

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Fachtagung: „Die Schwarzmeerdeutschen: Kultur, Geschichte und Gegenwart“

Im Oktober 2025 findet im Heiligenhof in Bad Kissingen eine Fachtagung mit dem Titel „Die Schwarzmeerdeutschen: Kultur, Geschichte und Gegenwart“ statt. Nachstehend einige Eckdaten sowie das entsprechende Programm mit den etwaigen Modalitäten:

Veranstalter: Der Heiligenhof in Kooperation mit dem Bayerischen Kulturzentrum der Deutschen aus Russland in Nürnberg (BKDR)

Zeitraum: 17.10.2025 – 19.10.2025
Veranstaltungsort: Der Heiligenhof, Alte Euerdorfer Str. 1, D-97688 Bad Kissingen

Die Onlineanmeldung ist auf der Seite des Heiligenhofs möglich unter dem nachfolgenden Link:

https://heiligenhof.de/unsere-seminare/seminarprogramm/die-schwarzmeerdeutschen-kultur-geschichte-gegenwart

Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

Wie und wann entstand der Begriff „Schwarzmeerdeutsche“?

Seit ihrer Einwanderung in die Schwarzmeergebiete des Russischen Reiches Ende des 18. Jahrhunderts bezeichneten sich die deutschen Siedler als „südrussische Kolonisten“, was vor allem ihre ständische Verortung verriet. Vom russischen Staat wurden diese Siedler seit ihrer Ankunft in einen besonderen Stand erhoben:

„Als Kolonisten werden nur solche Ausländer anerkannt, die sich auf Kron-, Privat- oder auf als Eigentum erworbenen Ländereien als Landwirte oder als in der Landwirtschaft nötige Handwerker ansiedeln; keineswegs dürfen ihnen Ausländer zugezählt werden, die sich, einzeln oder mit Familie, zwecks Handel und Gewerbe oder zum Erwerb eines städtischen Standes niederlassen. Hinweis: Die Einladung von Ausländern zur Ansiedlung wurde 1819 endgültig eingestellt, doch wurde nachträglich zu verschiedenen Zeiten die Übersiedlung von Ausländern nach Russland genehmigt.“

(Aus dem „Gesetz über die Kolonien der Ausländer im Russischen Reich“, dem sogenannten  „Kolonialkodex“, 1857).

Eine Bescheinigung des „Verbandes der deutschen Kolonisten im Schwarzmeergebiet“, die dem bessarabischen Studenten Cristian Sawall am 14. September 1918 für sein weiteres Studium in Dorpat ausgestellt wurde.  ©Estnisches Nationalarchiv.
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