Wegen eines Auswanderungswunsches – Einweisung ins Konzentrationslager

Die Auswanderung stellte in der Geschichte der russlanddeutschen Minderheit stets ein bewährtes Mittel dar, den als unzumutbar und bedrückend empfundenen sozioökonomischen oder politischen Bedingungen des Heimatlandes zu entkommen. Während in der Zeit vor 1914 v.a. sozioökonomische Faktoren dominierten, verlagerte sich nach der bolschewistischen Machtergreifung hingegen die Motivation zur Auswanderung in den politisch-gesellschaftlichen Bereich. Die kommunistischen Machthaber, die großen Wert auf außenpolitische Geltung legten und eine welthistorische Überlegenheit der neuen gesellschaftlichen Ordnung proklamierten, betrachteten ein Auswanderungs- bzw. Ausreisebegehren von Anfang an als besonders schwerwiegende antisowjetische Tat. Bis Mitte der 1980er Jahre wurden derartige Bestrebungen nicht nur mit propagandistischen, sondern nicht selten auch mit strafrechtlichen Mitteln bekämpft.

Eine besonders starke Auswanderungsbewegung entstand in den deutschen Siedlungen der UdSSR Ende der 1920er Jahre als Protest gegen die Zwangskollektivierung, die Verbannung von wohlhabenden Bauern – der sog. Kulaken – sowie die Verfolgung der Religion. Einer von vielen öffentlichen und v.a. geheimen Prozessen dieser Jahre stellt die Strafsache gegen sechs Personen aus der Siedlung Zebrikowo („Hoffnungstal“), die sich im Bezirk (ab September 1930: Gebiet) Odessa befand, dar:

  • Schirozki, Wadim (geb. 1894), Rechtsanwalt;
  • Krause, Karl (1877), Privathandwerker, ehem. Gutsbesitzer;
  • Krause, Eduard (1882), beschäftigungslos, Sohn eines Gutsbesitzers;
  • Krause, Georg (1911), Privathandwerker, Sohn von K. Krause;
  • Keller, Andrej (1872), Privatbauer, ehem. Gutsbesitzer;
  • Hick, Wilhelm (1887), Sohn eines wohlhabenden Bauern, Inhaber eines PKWs, Privatbesitzer. 
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